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Steuertipp: "Kennt" das Finanzamt das Hauptgericht nicht, darf es nicht schätzen
Muss das Finanzamt die Einnahmen beziehungsweise die »Besteuerungsgrundlagen« eines Betreibers eines Döner-Imbisses schätzen, weil die Angaben zum Beispiel nicht schlüssig sind oder Bücher und Aufzeichnung fehlen, so ist es erforderlich, bestimmte Gerichte des Schnellrestaurants als Hauptumsatzträger zu bestimmen und die jeweilige Portionierung zu ermitteln (hie ging es um Dönerfleisch). Eine Schätzung ist unzulässig, wenn das Finanzamt keine betriebsbezogene Portionierung ermittelt hat und das Gericht diese auch nicht anderweitig ermitteln und feststellen kann. (Hessisches FG, 10 K 98/17) - vom 23.06.2023