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Steuertipp: Keine Zahlungspflicht für Steuerschulden bei ungeklärter Erbfolge
Erben müssen die Steuerschulden des Verstorbenen begleichen. Das Finanzgericht Münster entschied, dass potenzielle Erben jedoch nicht zur Zahlung herangezogen werden können, solange die Erbeneigenschaft ungeklärt ist. Im Fall ging es um Kfz-Steuerschulden der Verstorbenen, die das Hauptzollamt von den Enkeltöchtern einforderte. Da die Erbfolge noch nicht geklärt war, setzte das Gericht die Vollziehung der Steuerbescheide aus. Die Forderung müsste sich gegen den Nachlasspfleger richten, bis die Erben feststehen (FG Münster, 18.6.2024, 2 V 693/24 Kfz).