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Steuertipp: Kein Rücktritt von der Erbausschlagung wegen vermeintlicher Erbschulden
Eine Erbausschlagung kann nicht wegen eines Irrtums über den Wert des Nachlasses angefochten werden. In einem Fall, in dem eine Erblasserin ohne Testament verstarb, schlugen mehrere Erben, darunter eine Enkelin, das Erbe aus, da sie es für überschuldet hielten. Später stellte sich heraus, dass der Nachlass wertvoller war als angenommen. Die Enkelin versuchte daraufhin, ihre Ausschlagung wegen Irrtums anzufechten. Das OLG Zweibrücken entschied jedoch, dass der Irrtum über den Wert des Nachlasses nicht ausreicht, um die Ausschlagung anzufechten. Die Ausschlagung bleibt daher wirksam. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.08.2024, Az. 8 W 102/23).