Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Hausratversicherung - Schäden durch Rauch sind nicht versichert
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Kapitalverluste - Bis 15.12. handeln!
Steuertipp: Kapitalverluste - Bis 15.12. handeln!
Sollen Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen, die bei einer anderen Depotbank angefallen sind, in der Steuererklärung verrechnet werden, braucht man eine Verlustbescheinigung der Bank. Diese muss bis spätestens 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragt werden. Nur wenn der Antrag rechtzeitig bei der Bank vorliegt, erstellt diese neben einer Steuerbescheinigung auch eine separate Verlustbescheinigung über die angefallenen Verluste. Um die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten von Anlagen bei verschiedenen Banken zu erreichen, müssen die Zeilen 12 und 13 der Anlage KAP ausgefüllt werden.