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Steuertipp: Kapitalertragssteuer - Auch eine "US-Abspaltung" kann steuerfrei sein
Besitzt ein Mann Aktien einer Company, die sich umstrukturiert, indem sie sich in zwei Gesellschaften aufspaltet ("Spin-Off"), so muss der Aktionär eine Ausschüttung nicht versteuern, die sich daraus ergibt, dass er für jede "alte" Aktie je eine neue von jeder Gesellschaft erhält. Das Finanzamt darf in solchen Fällen nicht von einem steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung erfüllt seien - auch wenn es sich um einen US-amerikanische Company handelte. (BFH, VIII R 9/19) - vom 01.07.2021