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Steuertipp: Kann ein Kastenwagen privat genutzt werden, hält der Fiskus die Hand auf
Nutzt ein Selbstständiger, der einen Hausmeisterbetrieb führt, einen Kastenwagen (hier einen Mercedes Vito), so muss er für die Versteuerung eines Privatanteils die "1-Prozent-Methode" hinnehmen. Dabei wird ein Prozent des Bruttolisten-Neuwagenpreises als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen. Das Finanzamt darf eine private Nutzung des Fahrzeugs unterstellen, wenn der Hausmeister nicht glaubhaft machen kann, dass die Ladefläche des Transporters dauerhaft mit Werkzeugen belegt ist - und außerdem ein Privatauto nicht vorhanden war. (BFH, X B 111/22) - vom 31.05.2023