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Steuertipp: Kabinett bringt Finanzierung des Startchancen-Programms auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am 12.6.2024 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung nach § 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die Jahre 2024 bis 2029 angepasst, indem der Bund auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen zugunsten der Länder verzichtet. Die Anpassung dient dazu, die Verständigung zwischen Bund und Ländern zum Startchancen-Programm umzusetzen. Die Länder erhalten hierdurch einen anteiligen Ausgleich für die finanziellen Lasten, die ihnen durch die Umsetzung des Startchancen-Programms entstehen. Das Startchancen-Programm unterstützt gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Dafür investieren Bund und Länder zusammen rund 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. (bundesfinanzministerium.de, bmbf.de)