Rechtstipp: Allein ein Schlüsselverlust darf den Mieter (noch) nichts kosten
Rechtstipp: Mietrecht - Ein angekündigter Sachverständiger darf die Wohnung betreten
Steuertipp: Jahrelange Verluste muss das Finanzamt nicht anerkennen
Fehlt bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine sorgfältige Dokumentation über das Betriebskonzept sowie über angeblich vorhandene »stille Reserven«, so müssen die anfangs erzielten Verluste aus der Tätigkeit steuerlich nicht anerkannt werden. Wird eine Burg ohne ein schlüssiges Konzept für eine geplante Vermietung jahrelang saniert, und fehlen ständig finanzielle Mittel für die Sanierungsarbeiten (die deswegen immer wieder unterbrochen werden), so muss das Finanzamt diese Verluste steuerlich nicht anerkennen. Stellt sich außerdem heraus, dass die Burg bereits früher mal im Eigentum der Familie stand und für kommende Generationen erhalten werden soll, so ist für das Hinnehmen der jahrelangen Verluste eine »private Motivation« anzunehmen. (FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 K 10/19) - vom 14.12.2021