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Steuertipp: Ist ein Führungszeugnis Pflicht, werden die Kosten dafür steuerfrei erstattet
Muss ein Mitarbeiter einer katholischen Diözese für seine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, und erstattet die Kirche dem Mitarbeiter die Kosten dafür, so ist das ein steuerfreier Auslagenersatz. Das gelte jedenfalls dann, wenn es sich um Führungszeugnisse handelt, die aufgrund einer dem Arbeitgeber auferlegten, gesetzlichen Verpflichtung vorgelegt werden müssen. Denn im Regelfall haben Arbeitnehmer "kein bedeutsames Interesse an der Einholung eines Führungszeugnisses". (FG Münster, 7 K 2350/19) - 23.03.2022