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Steuertipp: Irren Eheleute gemeinsam, darf Gütertrennung rückwirkend geändert werden
Haben Eheleute abweichend von der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft Gütertrennung vereinbart, und nehmen beide - gestützt auf eine Steuerberatung - fälschlicherweise an, dass eine durchgeführte Übertragung von GmbH-Anteilen von dem Mann auf die Frau nicht einkommensteuerpflichtig ist, so dürfen sie die notarielle Vereinbarung rückwirkend ändern. Eine solche Rückabwicklung könne steuerlich so behandelt werde, als wäre die Anteilsübertragung nie durchgeführt worden, "wenn der Irrtum von beiden Vertragsparteien geteilt wird, er bereits bei Vertragsschluss vorlag und in die Risikosphäre beider (...) fällt." Grundsätzlich werden solche rückwirkenden Änderungen, die steuerlich relevant sind, nur in Ausnahmefällen geduldet. (BFH IX R 4/23) - vom 21.08.2025