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Steuertipp: Internationaler Warentransport - Fehlerhafte Einordnung der Zollbehörde führt zu Zinsanspruch
Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. Dies hat das Hessische Finanzgericht. Hintergrund der Entscheidung ist, dass das Zollrecht immer dann zum Tragen kommt, wenn Waren über eine Zollgrenze transportiert werden. Die Europäische Union hat dafür den Unionszollkodex geschaffen, der bestimmt, für welche Produkte oder Waren welche Zölle gelten. Die Vorschriften des Unionszollkodexes wirken in den Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar. Sofern einzelne Zollvorschriften eines Mitgliedstaates vom Unionszollkodex abweichen, dürfen sie nicht angewandt werden. So wird sichergestellt, dass Zollfragen EU-weit immer gleichbehandelt werden. Gegen das Urteil ist bereits eine Revision beim Bundesfinanzhof (VII B 96/23) anhängig. (FG Hessen, Pressemitteilung vom 25.10.2023 zum Urteil 7 K 998/20 vom 31.05.2023)