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Steuertipp: Immobilienschenkung - Nur fortgeführte AfA des Schenkers möglich

10.03.2025

Bei der Schenkung einer vermieteten Immobilie kann der Beschenkte keine eigenen Abschreibungen ansetzen, sondern nur die Abschreibung des Schenkers fortführen. Dies gilt auch bei teilweiser Schenkung, wobei der geschenkte Teil des Kaufpreises entsprechend aufgeteilt wird. Im Fall des FG Münster erwarb eine Tochter zwei Immobilien von ihren Eltern, zahlte jedoch nur einen Teil des Kaufpreises und erhielt den Rest als Schenkung. Das Finanzamt und der BFH gewährten Abschreibungen nur auf die tatsächlichen Anschaffungskosten der Tochter, nicht auf den geschenkten Teil. Die Anschaffungsnebenkosten wurden vollständig dem entgeltlichen Teil zugeordnet (FG Münster vom 24.3.2023, 2 K 1801/22 E; BFH-Beschluss vom 22.9.2023, IX B 39/23).

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