Rechtstipp: Unfallversicherung - Wer im Homeoffice den Heizkessel bedient, kann dabei geschützt sein
Rechtstipp: Eigentumswohnung - Bauträger muss für Verzögerungen aufkommen
Steuertipp: Immobilien - Aufgepasst bei der Zehn-Jahresfrist und Scheidung
Wird ein (Haus-)Grundstück innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder veräußert, so werden Steuern auf einen Gewinn fällig. Das gilt nicht, wenn das Grundstück weiterhin als »selbstgenutzte Wohnimmobilie« gelten kann. Wird einem Familienvater nach einer Scheidung das Alleineigentum an einer Immobilie übertragen und hat die Ex (und Mutter des gemeinsamen Kindes) ein unentgeltliches Wohnrecht bis zum Ende des Jahres eingeräumt, in dem das Kind volljährig wird, so gilt das nicht als »Selbstnutzung« für den Mann. Ausschließlich das »steuerlich zu berücksichtigende Kind« hätte die Wohnung nutzen dürfen. Dann wäre der Mann von der Steuerzahlung befreit gewesen. (BFH, IX R 10/22) - vom 04.11.2023