Rechtstipp: Kündigung - Wer unzulässige "Höhergruppierungen" abnickt, der fliegt
Steuertipp: Zunächst muss die Behörde eigene Fehler prüfen dürfen
Steuertipp: Hundesteuer - Zweit- und Dritthunde dürfen richtig teuer werden
Auch wenn dieHundesteuersätze für einen zweiten oder dritten Hund deutlich höher als für denersten Hund ausfallen, darf die Kommune diese Sätze erheben. Nimmt eineGemeinde (hier in Rheinland-Pfalz) für einen Hund 50 Euro im Jahr, für einenzweiten 400 und für jeden weiteren 600 Euro, so können sich Bürger, die zweioder mehr Hunde halten, nicht dagegen wehren. Die Erhöhung komme nicht einem»faktischen Verbot der Mehrhundehaltung gleich« - und auch nicht einer»erdrosselnden Wirkung«. Die Hundesteuer sei eine örtliche Aufwandsteuer undknüpfe daran an, dass sich jemand »freiwillig für einen bestimmten Aufwandentscheidet«, was hier die Hundehaltung betraf. Zudem haben die Gemeinden beider Festlegung der Steuersätze einen weiten Spielraum. (VwG Koblenz, 5 K 564/25u. a.) - vom 09.12.2025