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Steuertipp: Hundesteuer - Innerhalb eines Haushalts haften alle
Hat sich eine Frau einen Hund angeschafft, jedoch die fällige Hundesteuer nie beglichen (hier ging es um fast 550 € für 5 Jahre), so können auch die Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, in die der Hund aufgenommen worden ist, "gesamtschuldnerisch" für die Begleichung der Steuerschuld in Haftung genommen werden. In dem konkreten Fall bedeutete das für die (25-jährige) Tochter der Hundehalterin, dass sie zur Kasse gebeten werden durfte. Sie konnte nicht erfolgreich argumentieren, dass sie bei der Anschaffung des Haustieres nicht beteiligt war und die Mutter die Anschaffung und den Unterhalt allein finanziert hatte beziehungsweise noch finanziert. Bei einer gemeinsamen Haushaltsführung werde aus einem Topf gewirtschaftet. Es sei unerheblich, wer genau was bezahlt. (OVG Mecklenburg-Vorpommern, 3 M 182/21) – vom 11.05.2021