Rechtstipp: Mietrecht - Wird Holz verbrannt, darf nicht Öl abgerechnet werden
Rechtstipp: Kündigung - Trinkgelage in Büroräumen des Arbeitgebers bringen das Aus
Steuertipp: Hundesteuer - Für Therapiehunde muss gezahlt werden
Für Trainings- und Therapiehunde muss Hundesteuer bezahlt werden. Hält ein Ehepaar solche Hunde, so kann es nicht argumentieren, die Frau arbeite als selbstständige Hundetrainerin und -physiotherapeutin und die Hunde seien „notwendige Betriebsmittel“, für die keine Steuern fällig würden. Es sei nicht ersichtlich, warum die Hunde für die Tätigkeit unbedingt notwendig seien. Es gelte allgemein, dass ein Hund nicht dazu geeignet sei, Einkommen zu erzielen. Denn dann würde es bei Fragen zur Hundesteuer „zu willkürlichen Ergebnissen“ kommen, die letztlich allein von der Entscheidung des Hundehalters abhängen würden. (VwG Mainz, 3 K 16/23) – vom 20.09.2023