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Steuertipp: Haushaltsnahe Dienstleistung - Kosten für ein «Hausnotruf-System» können abgezogen werden
Eine betreuungsbedürftige Seniorin, die allein im eigenen Haushalt lebt und sich ein Hausnotrufsystem hat installieren lassen (per Knopfdruck kann damit im Notfall eine 24-Stunden-Service-Zentrale angefunkt werden), kann die Kosten dafür als Haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen. (Das ist bis zu 20 % der Kosten für das Notrufsystem möglich.) Da üblicherweise im Haushalt lebende Familienangehörige Hilfe im Notfall holen und das als "haushaltsnahe Tätigkeit" anzusehen ist, muss das Notrufsystem als Ersatz dafür anerkannt werden. Es sei unerheblich, dass die Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts liegt. (FG Baden-Württemberg, 5 K 2380/19) - vom 11.06.2021