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Rechtstipp: Unfallversicherung - "Abwege" sind nur in Ausnahmefällen versichert
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Rechtstipp: Krank zu werden ist auch im Urlaub ein Lebensrisiko
Steuertipp: Haushaltsnahe Dienstleistung - Ein externer Wäsche-Service ist nicht begünstigt
Kosten, die einem Arbeitnehmer für einen so genannten Wasch-Service entstehen, kann er nicht als »haushaltsnahe Dienstleistung« steuerlich berücksichtigen. Leistungen, die außerhalb des Haushalts erbracht werden, seien nicht begünstigt. Werden die Dienstleistungen in einem räumlich entfernt liegenden Gewerbebetrieb in Anspruch genommen, so weisen sie keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf. (Bei begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Kosten, maximal um 4.000 €). (FG Münster, 12 K 1090/21 E) - vom 15.12.2023