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Rechtstipp: Nachbarrecht - Überhängende Äste können ausnahmsweise nach und nach beseitigt werden
Steuertipp: Handwerkerkosten - Höchstgrenzen ausreizen und Geld sparen
Wer im Jahr 2021 einen Handwerker mit Arbeiten im Privathaushalt beauftragt, kann dafür in der Steuererklärung 2021 eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beantragen. Steuerlich absetzbar sind Nettokosten bis maximal 6.000,– €, und zwar für die Arbeitsleistung ohne Materialkosten. Die Steueranrechnung beträgt 20 % der in Rechnung gestellten Leistung, also maximal 1.200,– € pro Jahr. Betragen die Kosten der Handwerkerleistungen mehr als 6.000,– €, würde ein Teil der Steueranrechnung verpuffen. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit dem Handwerksbetrieb Ratenzahlungen in den Jahren 2021 und 2022 zu vereinbaren.