Rechtstipp: Mietrecht - "Hausstrom" ist formal unwirksam
Rechtstipp: Arbeitsrecht - "Besseres Verhandlungsgeschick" rechtfertigt keine ungleiche Bezahlung
Steuertipp: Häufige Besuche bei der Mama stellen keine "eigene Nutzung" dar
Kauft ein Ehepaar eine Eigentumswohnung, und überlassen sie diese kostenlos der Mutter der Frau, so müssen die Eheleute einen Gewinn versteuern, den sie aus dem Verkauf der Wohnung nach dem Tod der (Schwieger-)Mutter knapp drei Jahre später erwirtschaften. Es handelt sich um einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Ehegatten können nicht argumentieren, es habe eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ vorgelegen, die eine Steuerfreiheit ermöglichen würde. Die Tatsache, dass sie bei der (Schwieger-)Mama zahlreiche Besuche abgehalten haben, führe nicht zu einer „eigenen Nutzung“ der Wohnung. Die Wohnungsnutzung durch die Frau könne nicht den (Schwieger-)Kindern zugerechnet werden. (FG Düsseldorf, 14 K 1525/19) - vom 02.03.2023