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Steuertipp: Grundstücksübertragung - Von sich aus muss ein Notar keine Steuersparmodelle prüfen
Hat eine Frau vonihrem Vater zwei Grundstücke gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechtsgeschenkt bekommen, so muss der Notar, der den Vertrag dazu aufsetzt, dieVereinbarung nicht auf Steuervorteile ausrichten, wenn die die Frau und ihrVater einen Steuerberater haben und keine Wünsche gegen über dem Notar äußern.Fallen Schenkungssteuern an (hier in Höhe von rund 66.000 €), weil keineSchuldübernahme bezüglich der Grundstücksdarlehen vorlag, die der Vater bis zuseinem Tod bezahlt hatte. Die nach dem Wegfall des Nießbrauchs entstandenSteuern muss der Notar nicht erstatten. Auch auf den Rechtsverfolgungskosten inHöhe von knapp 18.000 Euro blieb die Frau sitzen. Der Notar hat nicht gegenseine Amtspflichten verstoßen. Er müsse von sich aus einenGrundstücksübertragungsvertrag nicht auf bestimmte Steuersparmodelle prüfen.(OLG Hamm, 11 U 71/23) - vom 29.05.2024