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Steuertipp: Es darf viel angefordert werden - aber nicht unverhältnismäßig
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Rechtstipp: Schmerzensgeld: Widersprüchliche Aussagen kosten ein höheres Schmerzensgeld
Steuertipp: Grundstückskaufvertrag - Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs
DieRückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1Alternative 1 des Grunderwerbsteuergesetzes setzt voraus, dass der Anspruch desErwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch Aufhebung des Vertragszivilrechtlich wirksam beseitigt wird. Haben mehrere Erwerber ein Grundstück zuMiteigentum gekauft, kann das Ausscheiden nur eines Erwerbers aus demKaufvertrag ihren gemeinschaftlichen Anspruch auf Übereignung des Grundstücksnicht wirksam beseitigen. (BFH, Urteil vom 14. Januar 2026, II R 24/23)