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Rechtstipp: Sozialrecht -"US-Coronahilfe" ist sozialhilferechtlich als Einkommen zu bewerten
Steuertipp: Grundsteuerreform in Bremen auf der Zielgeraden
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen will bei der Grundsteuerreform die Belastung für Eigentümer und Mieter begrenzen. Dafür muss Bremen die Steuermesszahlen per Landesgesetz anpassen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat am 6. August 2024 beschlossen: Um die zugesagte Aufkommensneutralität sicherzustellen, müsse der Hebesatz in der Stadt Bremen auf 755 Prozent festgelegt werden. Dadurch werde das bisher in der Stadt Bremen erzielte Aufkommen von gut 180 Millionen Euro pro Jahr gesichert und die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral umgesetzt. Das Landesmesszahlengesetz wird zunächst zur 1. Lesung ins Parlament eingebracht (Landtag), ehe dann nach der Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses die 2. Lesung im Landtag erfolgt. Das Hebesatzgesetz kann wegen des Berechnungsverfahrens erst nach dem Landesmesszahlengesetz in der Stadtbürgerschaft beschlossen werden. Die Stadt Bremerhaven legt ihren Hebesatz selbst fest. (Freie Hansestadt Bremen, 6.8.2024).