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Steuertipp: Grundsteuer - Nur bei "dauerhafter Unrentabilität" kann ein Erlass in Frage kommen
Erwirbt ein Mann ein Grundstück, auf dem ein barockes Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert steht, und hat er kostspielige denkmalschutzbedingte Sanierungsarbeiten durchführen müssen, so kann er auch dann nicht einen Erlass der Grundsteuer für das Grundstück durchsetzen, wenn er angibt, dass das denkmalgeschützte Haus für ihn unrentabel sei. Auch das Argument, er hätte das Gebäude abgerissen, wenn es nicht die Denkmaleigenschaft besäße, zog nicht. Bezieht er inzwischen Mieteinnahmen, so sei nicht absehbar, dass das Gebäude »dauerhaft unrentabel« sei. Nur dann könne ein Erlass bei der Grundsteuer möglich sein. (VwG Koblenz, 5 K 172/24) vom 25.06.2024