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Steuertipp: Grundsteuer - Mehr Zeit für Erklärungen
Die Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärungen soll um fünf Monate und damit bis zum 31. März 2023 verlängert werden. In einem Antrag (20/1864) fordert die AfD-Fraktion darüber hinaus, die Informationen über das neue Grundsteuerrecht zu verbessern. Außerdem sollen die Finanzämter bei eventuellen Fristversäumnissen bis zu einem Zeitraum von drei Monaten großzügig sein. Die Fraktion erläutert in ihrem Antrag, dass für jedes der etwa 36 Millionen Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Grundsteuerwertverfahren, das Steuermessbetragsverfahren und abschließend das Steuerfestsetzungsverfahren durchgeführt werden müssten. Der Krieg in der Ukraine und die seit mehr als zwei Jahren andauernden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie würden jedoch eine besondere Belastung für alle Einwohner des Landes, für die Wirtschaft sowie für die Verwaltungen darstellen. In dieser Situation habe der Gesetzgeber auch in anderen Bereichen Fristverlängerungen gewährt, zum Beispiel bei der Abgabe von Einkommensteuererklärungen. Daher sollte es auch im Grundsteuerverfahren zu Erleichterungen kommen. (Bundestag vom 19.05.2022)