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Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Zusammenlegung von Kirchengemeinden lösen Zahlungspflicht aus
Werden mehrere (katholische) Kirchengemeinden zusammengelegt, die jeweils Anteile einer grundbesitzenden GmbH halten, so führt das zu einer Anteilsvereinigung, die Grunderwerbsteuer auslöst. In dem konkreten Fall wehrte sich eine Gemeinde mit dem Argument gegen die Besteuerung, eine Zusammenlegung von Kirchengemeinden sei ein grundrechtlich geschützter Bereich des Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften und könne kein „grunderwerbsteuerbares Rechtsgeschäft darstellen“. Auch die Tatsache, dass der Vorgang auf einem bischöflichen Dekret beruhe, sei unerheblich, da es sich um einen zivilrechtlich wirksamen Rechtsübergang handele - unabhängig von Gemeinnützigkeit oder einer „Gemeinwohlorientierung“. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Zusammenlegung für den staatlichen Bereich anerkannt werde, habe die Kirchengemeinde den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - mit der Folge, dass sie grunderwerbsteuerpflichtig wird. (BFH, II R 24/21) – vom 10.05.2023