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Steuertipp: Sonderausgaben - Auch Beiträge zu einer Solidargemeinschaft können abzugsfähig sein
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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - In seltenen Fällen muss der Denkmalschutz hintenanstehen
Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Trennen sich Lebenspartner vor der Kaufpreiszahlung, so ist neu zu rechnen
Haben ein Mann und seine Lebenspartnerin eine Immobilie gekauft, die noch fertiggestellt werden muss, trennen sich die beiden jedoch noch vor der Kaufpreiszahlung und regeln sie notariell, dass der Mann die Immobilie (mit allen vorhandenen Konditionen) allein erwirbt, so muss das Finanzamt den alten Grunderwerbsteuerbescheid rückgängig machen, in dem noch beide zur Zahlung von Grunderwerbsteuer herangeführt wurden. Der ursprüngliche Verkauf ist trotz einer Zusammenfassung von Aufhebungs- und Weiterveräußerungsvertrag in einer Urkunde rückgängig gemacht worden. (FG Köln, 5 K 308/22) - vom 14.06.2023