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Steuertipp: Grunderwerbsteuer bei Sonderwünschen

11.09.2025

Wer beim Immobilienkauf nachträglich Änderungen wünscht, muss bedenken: Das Finanzamt zählt auch Mehrkosten für Sonderleistungen zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Laut BFH gilt dies immer dann, wenn Sonderwünsche und Grundstückskauf vertraglich verbunden sind und der Käufer den Verkäufer verpflichten muss, die Leistungen auszuführen. Hier war Die Beauftragung eigener Handwerker durch den Käufer war bis zur Übergabe der Immobilie vertraglich ausgeschlossen. Der BFH: Werden zusammen mit dem Grundstückskauf weitere Leistungen in einem einheitlichen Erwerbsvorgang vereinbart, unterliegen auch diese Leistungen der Grunderwerbsteuer. Da die Käufer durch den Vertrag über den Grundstückskauf auch zur Beauftragung des Verkäufers mit der Ausführung der zusätzlichen Leistungen verpflichtet waren, unterliegen auch die dafür gezahlten Entgelte der Grunderwerbsteuer (BFH-Urteil vom 30.10.2024, II R 15/22).

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