Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Ohne Masernimpfung gibt es keinen Platz in der Kita
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Strafrecht - Geldfälschung führt in den Knast
Steuertipp: Gewinne voll versteuern und Verluste nur "teilanerkennen", geht nicht
Es ist nicht folgerichtig, dass ein Anleger Gewinne aus Termingeschäften voll versteuern muss, im Gegenzug aber Verluste nur (jährlich) begrenzt oder möglicherweise (je nach Lebenserwartung des Anlegers) gar nicht anerkannt werden. Eine solche "Verrechnungsgrenze" könne zu dem unverhältnismäßigen oder sogar widersinnigen Ergebnis führen, dass der zu zahlende Steuerbetrag höher sein kann als der Reingewinn, weil - zum Teil - aus nicht aus Termingeschäften erwirtschafteten Einnahmen (Einkommen-)Steuer fällig werden kann. (FG Rheinland-Pfalz, 1 V 1674/23) - vom 05.12.2023