Steuertipp: Dass im Ausland «abgeführt» worden ist, muss bewiesen werden
Rechtstipp: Beamtenrecht - Eine heimliche Liebe zu einem "Knacki" kostet einer "Schließerin" den Job
Steuertipp: Gewinn aus dem Verkauf eines Holzhauses ist steuerpflichtig
Hat ein Mann ein Holzhaus erworben, das auf einer gemieteten Parzelle auf einem Campingplatz steht und das ein Fahrgestell hat, welches auf Beton-Gehwegplatten liegt sowie über Versorgungsanschlüsse für Wasser, Gas und Strom und über eine Kanalisation verfügt, so muss der Mann Steuern abführen, wenn er das (durchweg vermietete) Haus rund vier Jahr später mit Gewinn verkauft. Bei dem "Mobilheim" handele es sich um ein so genanntes anderes Wirtschaftsgut, und nicht - wie von dem Mann behauptet - um einen "Gegenstand des täglichen Lebens". Für das "Hausgrundstück" gilt die zehnjährige Spekulationsfrist. (BFH, IX R 22/21) - vom 24.05.2022