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Steuertipp: Gewerbesteuer zählt nicht als Betriebsausgabe

03.11.2023

Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen könne nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Aber erhält ein Gewerbetreibender Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer, so gelten diese als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Es ergebe sich aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot keine Symmetrie zu den Erstattungszinsen. (FG Düsseldorf, 9 K 1987/21) - vom 04.05.2023

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