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Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Kita-Platz - Was angenommen wurde, muss zunächst auch eingehalten werden
Steuertipp: Gewerbesteuer zählt nicht als Betriebsausgabe
Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen könne nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Aber erhält ein Gewerbetreibender Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer, so gelten diese als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Es ergebe sich aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot keine Symmetrie zu den Erstattungszinsen. (FG Düsseldorf, 9 K 1987/21) - vom 04.05.2023