Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Gewerbesteuer - Mitvermietet...

Steuertipp: Gewerbesteuer - Mitvermieteter Lastenaufzug ist nicht schädlich für die Vergünstigung

06.02.2025

Wie bereits die Finanzgerichte Düsseldorf und Schleswig-Holstein hat auch das Finanzgericht Münster entschieden, dass es für die Vergünstigung bei der Berechnung von Gewerbesteuer für eine Firma "unschädlich" ist, wenn sie einen Lastenaufzug im Rahmen einer Grundstücksverpachtung mitvermietet. Eine solche Vergünstigung ist möglich, wenn eigener Grundbesitz verwaltet wird. Diese mitvermiete Betriebsvorrichtung sei "zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung". (FG Münster, 2 K 1046/22) - vom 28.3.2024

Mit Freunden teilen