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Rechtstipp: Darlehensvertrag - Auch mit den Ex-Schwiegereltern geht es "rechtsverbindlich" zu
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Rechtstipp: Studiengebühren - Aus einem kostenfreien kann ein kostenpflichtiges Studium werden
Steuertipp: Gewerbesteuer - Mitvermieteter Lastenaufzug ist nicht schädlich für die Vergünstigung
Wie bereits die Finanzgerichte Düsseldorf und Schleswig-Holstein hat auch das Finanzgericht Münster entschieden, dass es für die Vergünstigung bei der Berechnung von Gewerbesteuer für eine Firma "unschädlich" ist, wenn sie einen Lastenaufzug im Rahmen einer Grundstücksverpachtung mitvermietet. Eine solche Vergünstigung ist möglich, wenn eigener Grundbesitz verwaltet wird. Diese mitvermiete Betriebsvorrichtung sei "zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung". (FG Münster, 2 K 1046/22) - vom 28.3.2024