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Steuertipp: Gewerbesteuer - Grundbesitz im Sonderbetriebsvermögen ist trotzdem eigener Besitz
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen (so genannte Grundstücksunternehmen), können bei der Gewerbesteuer von einer »erweiterten Kürzung« profitieren, Diese entfällt allerdings, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die im Gewerbesteuergesetz nicht als »kürzungsschädlich« aufgeführt ist. Eigener Grundbesitz liegt auch dann vor, wenn sich der Grundbesitz nicht im Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft befindet, sondern zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehört. (BFH, IV R 19/22) - vom 30.10.2024