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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Wer auf vertragliche Sonderzahlung besteht, muss auf freiwillige Prämie verzichten
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Rechtstipp: Testament - Schmuck darf als Grabbeilage dienen, auch, wenn so das Vermächtnis schrumpft
Steuertipp: Gewerbesteuer - Gewächshausbau und Pflanzenzucht sind zwei verschiedene Wirtschaftszweige
Ein Mann, der einen Betrieb führt, der Gewächshäuser plant und baut, kann die Gewinne, die er damit erzielt, nicht mit den Verlusten verrechnen, die er mit einer Pflanzenzucht in Kombination mit dem Handel dieser Pflanzen macht. Dabei handele es sich um unterschiedliche Betriebe. Beim Gewächshausbau gehe es um eine gewerbliche und bei der Pflanzenzucht um eine land- und forstwirtschaftliche Betätigung. Diese beiden Arten seien nicht so miteinander planvoll wirtschaftlich verbunden, dass sie als ein einheitlicher Gewerbebetrieb betrachtet werden könnten. (FG Münster, 13 K 986/21) – vom 29.11.2023