Steuertipp: Gewerbesteuer - Eine GmbH ist keine "berufsbildende Einrichtung"
Gibt ein Geschäftsführer einer GmbH als Dozent Unterricht aneinem Fortbildungsinstitut, das in ganz Deutschland die Vorbereitung auf vonIndustrie- und Handelskammern abgenommenen Prüfungen anbietet, so darf dasFinanzamt den Gewinn, den die Gesellschaft aus dem Unterricht erzielt, mitGewerbesteuer belegen. Zwar werde der Unterricht an berufsbildendenEinrichtungen abgehalten, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Dieausführende GmbH selbst aber stelle eine solche bildende Einrichtung nicht dar.(BFH, V R 33/23) - vom 15.05.2025