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Steuertipp: Gewerbesteuer - Ein Kfz-Meister ist auch "fortgebildet" kein Ingenieur
Zum Thema Gewerbesteuer ist es für Selbstständige wichtig, ob ihre Tätigkeit eine freiberufliche oder eine gewerbliche darstellt. Während Gewerbetreibende Gewerbesteuer abführen müssen, entfällt diese für Freiberufler. Außerdem entsteht ein bürokratischer Mehraufwand durch die Erstellung der Gewerbesteuererklärung. Ein Kfz-Sachverständiger kann für sich auch dann nicht den Status des Freiberuflers beanspruchen, wenn er argumentiert, er sei als Kfz-Meister mit Blick auf den »Europäischen Qualifikationsrahmen« ingenieurähnlich tätig und somit freiberuflich. Zwar könne das Qualifikationsniveau eines Kfz-Meisters grundsätzlich mit dem eines Ingenieurs vergleichbar sein. Aber es fehle an der fachlichen Tiefe und Breite, wie sie ein Ingenieurstudium vermittelt. Selbst wenn die konkreten Tätigkeiten und individuellen Fortbildungen den Mann zur freiberuflichen Tätigkeit berechtigen, kann er nicht von der Gewerbesteuer befreit werden. (BFH, VIII B 88/24) - vom 22.04.2025