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Steuertipp: Gewerbesteuer - Ein fest verbauter Lastenaufzug ist für die Vergünstigung unschädlich

02.08.2024

Ist eine GmbH Eigentümerin mehrerer unterschiedlicher Grundstücke, vermietet sie lediglich die Immobilien, und führt den Betrieb in Form einer Betriebsverpachtung fort, so ist es nicht schädlich für die Vergünstigungen bei der Berechnung der Gewerbesteuer (die möglich ist, wenn eigener Grundbesitz verwaltet wird), wenn zu den vermieteten Objekten unter anderem mit dem Gebäude fest verbunden Lastenaufzüge zählten (= so genannte Betriebsvorrichtungen). Die Betriebsverpachtung ist hier unschädlich für die »Grundstückkürzung«, da »mit der ausschließlichen Vermietung des Grundstücks (…) dem Grunde nach nicht der Bereich der Vermögensverwaltung verlassen wird und die Tätigkeit als solche keinen gewerblichen Charakter annimmt«. Die Tatsache, dass die fest mit dem Gebäude verbundene Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug) nur mühsam entfernt werden kann, führt dazu, dass sie als zwingend notwendig für eine wirtschaftlich sinnvolle Grundstücksverwaltung und -nutzung zu qualifizieren ist. (FG Düsseldorf, 14 K 103/22) - vom 23.11.2023

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