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Steuertipp: Gewerbesteuer - Die Anschaffung von Oldtimern kann nachteilig sein
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitzverwalten und nutzen (so genannte Grundstücksunternehmen), können bei derGewerbesteuer von einer »erweiterten Kürzung« profitieren. Diese entfälltallerdings, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in dem entsprechendenParagrafen des Gewerbesteuergesetzes nicht als »kürzungsschädlich« aufgeführtist. Hält und verwaltet eine GmbH eigenes Immobilienvermögen, so entfällt dieGewerbeertragskürzung, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworbenhat. Das gelte auch dann, wenn sie die Fahrzeuge über viele Jahre hinweg nochnicht veräußert und folglich in den streitigen Erhebungszeiträumen keinerleiErträge mit den Fahrzeugen erzielt hat. Der Bundesfinanzhof hat dasFinanzgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung bestätigt. (BFH, III R23/23) - vom 24.07.2025