Rechtstipp: Schadenersatz - Stellplatz-Besitzer muss nicht schauen, wie der Duplex-Nachbar geparkt hat
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Steuertipp: Gewerbesteuer - Auch im Ausland können Tätigkeiten "schädlich" sein
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen (= »Grundstücksunternehmen«), können bei der Gewerbesteuer von einer »erweiterten Kürzung« profitieren, Diese entfällt allerdings, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die im Gewerbesteuergesetz nicht als »kürzungsschädlich« aufgeführt ist. Das Finanzgericht Köln musste klären, ob der Verlust der erweiterten Kürzung auch dann droht, wenn die "kürzungsschädlichen Tätigkeiten" im Ausland (hier in der Türkei) ausgeübt werden. Es spiele für die steuerliche Betrachtung keine Rolle, wo die schädlichen Tätigkeiten durchgeführt werden. Das Gesetz stellt auf "das Unternehmen" ab und rechtfertigt keine örtliche Differenzierung. (FG Köln, 13 K 843/20) - vom 17.01.2024