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Steuertipp: Gewerbesteuer: Auch ein Verkauf von 13 Objekten muss nicht zwingend gewerblich sein
Verkauft der Kompagnon eines verstorbenen GmbH-Gesellschafters mehrere Immobilien, so handelt es sich dabei nicht zwingend um einen gewerblichen Grundstückshandel. Das könne sogar dann gelten, wenn der Geschäftspartner im sechsten Jahr nach dem Kauf 13 Immobilien verkauft, er jedoch glaubhaft machen kann, dass der Verkauf nicht von Anfang an beabsichtigt gewesen sei. (Üblicherweise liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkauft werden = »Drei-Objekt-Grenze«.) Hat der Gesellschafter die Immobilien zur Vermietung gekauft und nur infolge des Todes seines Geschäftspartners verkauft, so sei allein aus der hohen Anzahl von Veräußerungen noch keine bedingte Veräußerungsabsicht im Erwerbszeitpunkt abzuleiten. Ihm sind Vergünstigungen bei der Gewerbesteuer zu gewähren. (BFH, III R 14/23) - vom 20.03.2025