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Steuertipp: Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes vorgelegt. Damit will sie europäisches Recht national umsetzen. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert.
Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: »Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit - ähnlich wie bei Banküberweisungen - verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei KryptowerteTransfers zu erleichtern.« Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäische Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst. Die umsetzungsbedürftigen Teile der Neufassung dieser Verordnung würden nun mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Der Gesetzentwurf steht für Donnerstag, 22. Februar, in erster Lesung auf der Tagesordnung des Plenums. (Bundestag, hib-Meldung 71/2024 vom 8.2.2024)