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Steuertipp: Gericht kippt Sammelpunkt-Regel für Lkw-Fahrer

11.11.2025

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dassLkw-Fahrer ihre Fahrten zum Betriebssitz als Reisekosten und nicht über dieEntfernungspauschale absetzen können, wenn sie die Sammelstelle nicht an jedemArbeitstag aufsuchen. Besucht ein Fernfahrer den Betriebssitz seinesArbeitgebers lediglich zu Beginn und am Ende der Woche, gilt dieser nicht alsSammelstelle im steuerrechtlichen Sinne. Die entsprechenden Fahrten zwischenWohnung und Betriebssitz sind daher als Reisekosten anzusetzen. (FG Berlin-Brandenburgvom 25.2.2025 - Az. 15 K 3114/23)

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