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Steuertipp: Geplante Verluste dürfen nicht berücksichtigt werden

02.01.2025

Haben Kommanditisten einer KG Verluste aus einer Fondgesellschaft erzielt, so können diese nicht steuermindernd berücksichtigt werden, wenn sie »modellhaften Charakter« besitzen und nur darauf abzielten, Steuern »zu stunden«. Sie können nicht argumentieren, das Konzept sei nicht darauf ausgelegt, ausschließlich Verluste zur Verrechnung mit anderen Einkünften zu generieren. Waren jedoch die Prognosen der Fondsgesellschaft schon unrealistisch, so dass die Erzielung von Verlusten in Höhe von mehr als zehn Prozent des eingesetzten Kapitals in der Anfangsphase klar zu erkennen war, so sei das ein »vorgefertigtes Konzept«. (FG Düsseldorf, 10 K 1055/20) - vom 15.11.2024

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