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Steuertipp: Geplante Reform der Steuerklassen - Bundesfinanzministerium informiert
Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktor zu überführen. Die Steuerlast, die sich bei der Veranlagung ergibt, bleibt mit der Reform gleich. Auch das Splitting-Verfahren bleibt erhalten und soll schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug direkt für jeden Ehe- oder Lebenspartner für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden. Rund um das Thema hat das Bundesfinanzministerium einen umfangreichen Katalog von Fragen und Antworten zur Reform der Steuerklassen auf seiner Internetseite veröffentlicht. (BMF, 24.7.2024)