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Steuertipp: Geht ein Darlehen nicht "mit über", können Zinsen nicht abgezogen werden

30.10.2024

Schenkt ein Mann seinem Sohn einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, für das er noch ein Darlehen abbezahlt, überträgt er das Darlehen aber nicht, so können die Schuldzinsen nicht (mehr) voll als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Die Schulden verlieren ihre Objektbezogenheit und gehen in den privaten, nicht mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Bereich über. (FG Niedersachsen, 3 K 163/23) - vom 13.12.2023

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