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Steuertipp: 250.000 Euro-Darlehen von der 93-jährigen Mutter ist nicht gewöhnlich
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Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Kindergartenplatz - Ein "Ganztagesplatz" kann nicht vier Stunden ausmachen
Steuertipp: Für Kabinen- und Cockpit-Personal sind kostenlose Mahlzeiten steuerfrei
Erhält das Kabinen- und Cockpitpersonal einer Fluggesellschaft kostenlose Mahlzeiten, so handelt es sich dabei nicht um Arbeitslohn, der versteuert werden müsste. Das Finanzgericht Düsseldorf stufte die Mahlzeiten nicht als Arbeitslohn ein und verneinte eine pauschalierte Besteuerung. (FG Düsseldorf, 14 K 2158/16) – vom 13.08.2020