Steuertipp: Für Fristversäumnis haftet der Notar nicht zwingend
Hat ein Notar einenTeilerbauseinandersetzungsvertrag zwischen Geschwistern beurkundet (es gingdabei um ein inländisches Grundstück) und zeigt er den Vertrag nichtrechtzeitig der Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt an, so haftet er nichtfür daraus entstehende Folgen. Die Schuldner für die Grunderwerbsteuer aus demVertrag müssen parallel und unabhängig davon dem Finanzamt denGrundstücksvertrag anzeigen. Machen die Geschwister dieTeilerbauseinandersetzung wieder rückgängig, so stellt sich die Frage, ob dieeigentlich fällig gewordene Grunderwerbsteuer wegen der Rückabwicklung nochfestgesetzt werden und ob der Notar Wiedereinsetzung in den vorigen Standbeantragen kann. Kann er nicht, so der Bundesfinanzhof. Das könnten nur die »amGrunderwerbsteuerverfahren beteiligten Steuerpflichtigen« (also dieGeschwister). (BFH, II R 22/23) - vom 08.10.2025