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Steuertipp: Für einen "zweifachen Investitionsabzugsbetrag" ist klar abzugrenzen

05.07.2024

Ein Unternehmer, der zwei gewerbliche Betriebsteile führt ("Recycling" und "Schrotthandel"), darf dennoch nicht zweimal den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, wenn es sich nicht erkennbar genug um zwei unterschiedliche Betriebe handelt. Das gelte auch dann, wenn es unter anderem zwei Steuernummern gibt, getrennte Buch- und Kassenführungen vorliegen sowie der Stamm der Kunden jeweils ein anderer ist. Sind die Räumlichkeiten nicht getrennt, wird der Betriebshof gemeinsam genutzt und gibt es ein einziges Briefpapier sowie eine Vermischung der Tätigkeiten auf verschiedenen Internetseiten, so fehlt es an der nötigen Abgrenzung. (FG Düsseldorf, 15 K 1186/21) - vom 08.12.2021

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