Rechtstipp: Arbeitsrecht - Eine Corona-Quarantäne ist nicht gleich eine Arbeitsunfähigkeit
Rechtstipp: Eigenbedarfskündigung - Im ersten Schreiben müssen noch keine Details stehen
Steuertipp: Für die Vorbereitung einer Verhandlung muss ausreichend Zeit gegeben werden
Legt ein Steuerzahler Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes ein, und gibt es eine so genannte Klageerwiderung seitens der Finanzbehörde (in der sie Stellung zur Klage nimmt), so muss diese Klageerwiderung dem Steuerzahler rechtzeitig vor der anschließend anstehenden mündlichen Verhandlung zugeschickt werden, damit der sich gründlich darauf vorbereiten kann. Erhält er nicht ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die Verhandlung, so muss der Termin verlegt werden. Keinesfalls reicht eine Übergabe der Klageerwiderung am Termin selbst. Soll sie erst dann übergeben werden, so muss der Steuerzahler gar nicht erscheinen - und kann im Vorfeld eine Terminverlegung beantragen. (BFH, IX B 56/20) - vom 29.07.2021