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Steuertipp: Fristverlängerung bei Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Die vereinbarten Schritte (zu denen neben der Fristverlängerung auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren gehören), damit möglichst alle noch ausstehenden rund 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden, sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst. (BMWK, 14.3.2024)